Ab Januar 2024 werden die MwSt-Sätze angepasst.
Sie können die Ware auch in diversen Läden beziehen. Schauen Sie unter Bezugsorte, welcher Laden in Ihrer Nähe ist.
Dutchmann.ch Bitterballen und Croquetten
Wir verkaufen Bitterballen und liefern diese in die ganze Schweiz, sofern Ihr Wohnort mit dem Auto zugänglich ist und sich in keinem Seitental befindet. Fragen Sie die genauen Lieferkosten an.
Heeren 1830
Croquetten Heeren 1830
Freilandrindfleisch
95g, gefüllt mit 20% Freilandrindfleisch, ausgezeichnet mit der **Besser-Leben-Kennmarke, sind identisch wie die Bitterballen.
1 Pack zu 30 Stk.
Zuzüglich Porto und Verpackung.
AGB
1. GELTUNGSBEREICH / ALLGEMEINES
Das Angebot von „Dutchmann Zihlmann“ beschränkt sich auf die Gebiete der Schweiz und des Fürstentums Liechtenstein. Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend AGB) finden auf alle Leistungen von „Dutchmann Zihlmann“ Anwendung. “Dutchmann Zihlmann” kann die AGB jederzeit abändern. Solche Änderungen treten unmittelbar mit deren Veröffentlichung in Kraft.
2. REGISTRIERUNG und WARENBESTELLUNG
2.1. Registrierung
Die Registrierung beim Online-Shop ist ausschließlich geschäftsfähigen Personen vorbehalten. Sie erfolgt kostenlos. Ein Anspruch auf Zulassung zum Online-Shop besteht nicht. Die für die Anmeldung erforderlichen Daten sind vom Kunden vollständig und wahrheitsgemäß anzugeben. Der Kunde ist selbst für eine Aktualisierung seiner Daten verantwortlich.
2.2. Bestellaufgabe / Vertragsschluss
Bestellungen erfolgen ausschließlich online über die Internet-Bestellseite. Die Bestellungen der Kundinnen und Kunden werden per E-Mail bestätigt. Ein Vertrag zwischen der Kundin und “Dutchmann Zihlmann und Lineafresca” kommt erst mit dieser Bestätigung der Bestellung zustande. “Dutchmann Zihlmann” steht es frei, eine Bestellung - aus welchen Gründen auch immer - nicht zu akzeptieren und deren Bestätigung zu verweigern. Der Kunde bestätigt mit seiner Bestellung die Richtigkeit sämtlicher von ihm gemachten Angaben.
2.3. Änderungen und Annullierung von Bestellungen
Nachträgliche Änderungen von bereits bestätigten Bestellungen sind nicht möglich.
2.4. Unvollständige Erfüllung der Bestellung
Alle bestellten Produkte in genügender Anzahl und in hoher Qualität zu liefern ist das oberste Gebot von “Dutchmann Zihlmann”. In Ausnahmefällen kann es trotzdem vorkommen, dass aus verschiedenen Gründen nicht genügend Waren zur Verfügung stehen oder nicht zur Auslieferung freigegeben werden können.
Falls Produkte zum Zeitpunkt der Lieferung nicht verfügbar sind, werden sie weder nachgesendet, noch werden Ersatzartikel geliefert. Die effektiv gelieferte Menge wird auf dem definitiven Lieferschein und auf der Rechnung angegeben. Dem Kunden steht bei gekürzten oder nicht gelieferten Mengen weder Real- noch Schadenersatzanspruch zu. Wenn ein Artikel trotz Verrechnung nicht geliefert wird, wird dem Kunden der entsprechende Betrag wertmässig gutgeschrieben. Es erfolgt keine Nachlieferung und es besteht kein Schadenersatzanspruch.
3. BELIEFERUNG
3.1. Zustellung der Waren
Warenzustellungen erfolgen direkt an die vom Kunden bekannt gegebene Lieferadresse und Kontaktperson oder werden von dieser in einem der Shops von „Dutchmann Zihlmann“ abgeholt.
Die Lieferung erfolgt je nach Sortiment und Lieferort durch verschiedene Dienstleistungen der Schweizerischen Post oder anderen Transportunternehmungen die von der Firma Dutchmann berechtigt und einen Auftrag erhalten. Die Lieferung erfolgt soweit zugänglich an die Wohnungstüre bei Privatpersonen und an die Rezeption / den Empfang bei Firmenkunden.
3.2. Lieferzeiten und Einhaltung der Lieferfristen
“Dutchmann Zihlmann” und die Schweizerische Post setzen alles daran, die Lieferfristen einzuhalten. Sämtliche durch “Dutchmann Zihlmann” bekannt gegebenen Lieferzeiten dienen aber lediglich als Orientierung. Eine Nichteinhaltung der Lieferfristen gibt dem Kunden keinen Anspruch auf Vertragsrücktritt bzw. Schadenersatz. Für den Fall, dass “Dutchmann Zihlmann” oder ihr Lieferpartner nicht in der Lage sein sollten, eine durch “Dutchmann Zihlmann” bestätigte Bestellung auszuliefern, entsteht für “Dutchmann Zihlmann” keine Pflicht die Auslieferung anderweitig durchzuführen. Dem Kunden entsteht dadurch kein Anspruch auf Schadenersatz.
Transportbedingungen:
Wir sind einer Transportunternehmen angeschlossen welches eine IFS Logistik zertifiziertes Unternehmen ist. Dank unseren Kontroll- und Prüfmechanismen z.B. Food Defense, Produktesicherheit, Rückverfolgbarkeit, GPS gestützte Temperaturüberwachung, usw. kommen die Produkte sicher beim Endkunden an.
3.3. Liefergebühren TK Produkte
Sie könne die Ware direkt bei uns im Depot der Lysser Chäsi, Hauptstrasse 38, 3250 Lyss beziehen, so entstehen keine Liefergebühren.
Sie haben ebenso die Möglichkeit bei unseren Lieferanten (siehe Web www.dutchmann.ch) die Ware abzuholen, da gelten die AGB der Lieferanten betreffend Gebühren.
Lieferkosten bis 00kg: sFr. 45.00 / Ablad
Lieferkosten ab 100kg bis 250kg: sFr. 130.00 / PAL
Der Preis versteht sich jeweils pro PAL (Palet). Als PAL wird eine Sendung über 1mᶾ, respektive über 100kg definiert. Sollte das Gewicht 250kg übersteigen, wird der Preis entsprechend vervielfacht. Die maximale Höhe beträgt 1.40 Meter / PAL.
Expresslieferungen: sFr. Gemäss Absprache
Expresslieferungen werden separat und nach Aufwand verrechnet. Verlangen Sie von uns ein Angebot.
Lieferbedingungen:
Die Rechnung wird sofort gestellt. Die Zahlungsfrist für den geschuldeten Betrag beträgt 20 Tage ab Rechnungsdatum. Nach Ablauf der Frist wird der Schuldner gemahnt. Für sämtliche Allfälligen Mahnungen wird eine Gebühr von sFr. 20.00 pro Mahnung erhoben. Ab dem Datum der ersten Mahnung wird ein Verzugszins von 7% geltend gemacht. Das zu liefernde Produkt ist ab Verlad in das Fahrzeug bis zum Verlassen des Fahrzeuges gegen mögliche Schäden (Auftauen, Raub, Beschädigung, usw.) vom Lieferant versichert. Schäden müssen vor Ort dem Chauffeur mitgeteilt und auf dem Lieferschein vermerkt werden. Ohne einen solchen Vermerk lehnt der Lieferant sämtliche Forderungen ab. Die Feiertage / Festtage gelten als Sonntage.
3.4 Standardleistungen Transport
3.4.1 Dutchmann-Zihlmann Bitterballen (Dutchmann) Stückgutservice
Dutchmann-Zihlmann stellt Sendungen flächendeckend in der gesamten Schweiz und dem FL in der Regel innert 24 Stunden (Rand- und Berggebiete innert 48 Stunden) zu. Die Standardleistung Haus-zu-Haus-Service beinhaltet die Abholung, Beförderung und die Auslieferung an den Empfänger.
3.4.2 Transportgüter
Dutchmann-Zihlmann transportiert grundsätzlich Frisch-, Kühl- und Tiefkühlartikel jeder Art. Der Absender ist dafür verantwortlich, dass die Güter frachttüchtig und transportgerecht (insbesondere in Bezug auf die Temperatur) verpackt werden, so dass sie gegen allfällige Beschädigungen ausreichend geschützt sind und andere Güter nicht beschädigen.
Folgende Sendungen erfordern eine besondere Vereinbarung und müssen bei der Auftragserteilung speziell erwähnt werden:
- Sendungen, die ein max. Bruttogewicht von 500kg überschreiten
- Stückhöhen, die mehr als 1.40 m betragen
- Gemischte (FD und TK) Lieferungen
3.4.3 Transportauftrag
Zur Beförderung benötigen wir die Abholadresse, Warenbezeichnung, Anzahl der Gutstücke, Bruttogewicht sowie die Lieferadresse. Die Gutstücke sind mit der Absender- und Empfängeradresse versehen.
Für die Transportabwicklung ist ein Lieferschein im Doppel erforderlich, der folgende Mindestangaben enthält:
- Eine vollständige Absender- und Empfängeradresse
- Warenart (FD / TK), Stückzahl und Bruttogewicht
- Besondere Liefervorschriften (Termine, Inkasso, Öffnungszeiten, Avisierung)
3.4.4 Preisberechnung
Es gelten die in der Offerte vereinbarten Basispreise.
3.4.5 Ladehilfsmittel
Allgemein
Im allgemeinen Verkehr mit Ladehilfsmitteln mit den Versendern resp. Empfängern dürfen nur intakte, transportfähige Ladehilfsmitteln verwendet werden, welche einen rationellen Transport und Umschlag erlauben (zum Beispiel EURO/SBB-Paletten gemäss EPAL-Norm oder gleichwertige Ladehilfsmittel).
Rücktransport Ladehilfsmittel
Die leeren Normtauschgeräte werden zu den folgenden Ansätzen transportiert:
- EUR-PAL: SFr. 1.50 / Stk.
- Plastikgebinde (Ifco, etc.): SFr. 0.40 / Stk.
- Styroporboxen: SFr. 0.75 / Stk.
Mindestens SFr. 20.00 / Auftrag
Tauschgeräte (Zug-um-Zug)
Der Auftraggeber muss auf dem Abholauftrag und Lieferschein gut ersichtlich vermerken, wenn Ladehilfsmittel getauscht werden müssen.
Können die Tauschgeräte beim Empfänger nicht Zug-um-Zug getauscht werden, ist der Transporteur berechtigt, die Tauschgeräte-Guthaben beim Auftraggeber einzufordern.
Dienstleistungsgebühr
Beim Auftrag mit Zug-um-Zug-Tausch wird eine Dienstleistungsgebühr erhoben und auf der Transportabrechnung ausgewiesen:
- EUR-PAL: SFr. 1.00
- Plastikgebinde (Ifco, etc.): SFr. 0.25
- Styroporboxen: SFr. 0.50
Die Preise verstehen sich pro Umlauf.
3.4.6 Rechnungsstellung / Zahlungsbedingungen
Die Verrechnung unserer Dienstleistung erfolgt einmal monatlich in Schweizer Franken. Die Mehrwertsteuer wird zusätzlich verrechnet und separat ausgewiesen. Zahlbar innert 20 Tagen rein netto. Allfällige Skontoabzüge werden nachbelastet.
Treibstoffzuschlag
Bei starken Treibstoffpreiserhöhungen wird eine Treibstoffanpassung gemäss Empfehlung der ASTAG vorgenommen.
Administrativaufwand
Bei Rechnungsbeträgen unter SFr. 100.00 (exkl. MwSt.) wird zusätzlich ein Administrativaufwand von SFr. 25.00 erhoben.
Liefernachweise
Pro angefordertem Liefernachweis werden SFr. 10.00 verrechnet. Dutchmann-Zihlmann.
Zusatzleistungen Transport
3.4.7 Verbringen der Ware in Stockwerke, Keller usw.
Zuschlag für Verbringen der Ware in ein Stockwerk, einen Keller usw.: SFr. 7.50 / 10 Kartons (mind. SFr. 7.50 / Sendung)
3.4.8 Terminlieferung
Zeitliche Einschränkungen bei der Auslieferung / Abholung müssen mit der Disposition von Dutchmann-Zihlmann vorgängig abgesprochen werden.
Sie werden wie folgt verrechnet:
Zuschlag SFr. 50.00: Liefer-, Abholtermin bis 09.00 Uhr
Zuschlag SFr. 25.00: Liefer-, Abholtermin morgens
Zuschlag SFr. 25.00: Liefer-, Abholtermin nachmittags
Zuschlag SFr. 50.00: Liefer-, Abholtermin nach 16.00 Uhr
Zuschlag SFr. 50.00: Liefer-, Abholtermin auf die Std.
3.4.9 Nachnahme-Lieferungen / Inkasso
Die Inkassoprovision beträgt SFr. 50.00 / Sendung.
Der Inkassoauftrag umfasst folgende Punkte:
- schriftliche Erteilung durch den Auftraggeber
- gut ersichtlicher, eindeutiger Vermerk auf dem Lieferschein
- pro Empfänger nur ein Inkasso-Totalbetrag und in Schweizer Franken ausgewiesen
3.4.10 Voranmeldungen
Voranmeldungen (Telefon, Telefax, Post, E-mail) werden mit SFr. 5.00 / Avis verrechnet, sofern vom Auftraggeber verlangt (muss zwingend auf dem Lieferschein vermerkt sein).
3.4.11 Messen
Die Zusatzaufwände werden nach Aufwand und / oder gemäss dem örtlichen Messetarif verrechnet.
3.4.12 Stellen von Hilfspersonal
Das Stellen von zusätzlichem Hilfspersonal wird mit SFr. 70.00 / Mann-Stunde verrechnet, und zwar ab der ersten Minute.
Jede angefangene halbe Stunde wird als halbe Stunde verrechnet.
3.4.13 Wägen
Die Waaggebühr entspricht SFr. 5.00 / Sendung. Jedes PAL entspricht einer Sendung.
3.4.14 Verpackungsmaterial
Für das Entsorgen von Verpackungsmaterial wird SFr. 25.00 / Auftrag verrechnet.
Gefährliche Güter (ADR-/SDR-Sendungen) werden nach Aufwand verrechnet.
3.4.15 Leerfahrten / Zweitzustellungen / Wartezeiten
3.4.16 Leerfahrten
Leerfahrten bei Abholaufträgen aufgrund falscher oder unvollständiger Angaben werden mit einem Pauschalbetrag von SFr. 50.00 verrechnet.
3.4.17 Zweitzustellungen
Kann eine Sendung, aus Gründen für die Dutchmann-Zihlmann nicht verantwortlich ist, bei der ersten Zustellung nicht ausgeliefert werden, wird jede weitere Zustellung verrechnet.
3.4.18 Wartezeiten
Kann das Material nicht direkt Auf- oder Abgeladen werden und wird dadurch eine Pause notwendig, wird ein Zuschlag zu den Frachtkosten von SFr. 90.00 / Std. verrechnet. Jede angefangene Viertelstunde wird als Viertelstunde verrechnet. Dauert das Auf- oder Abladen länger als 15 Minuten, wird ebenso ein Zuschlag zu den Frachtkosten von SFr. 90.00 / Std. verrechnet.
3.4.19 Gebühren
Gebühren und sonstige Auslagen wie Anschlussfrachten für Bergbahnen und Sonderbewilligungen sind nicht inbegriffen und werden dem Auftraggeber weiterbelastet. Die Administrationskosten dafür betragen pro Bewilligung SFr. 35.00.
3.4.20 Haftung / Versicherung
Das zu transportierende Material ist mit maximal SFr. 3'000.00 / Sendung versichert. Eine Zusatzversicherung kann auf Wunsch abgeschlossen werden. Diese beträgt 0.5% des Warenwerts, mindestens SFr. 30.00 / Sendung. Änderungen der AGB bleiben ausdrücklich vorbehalten. Die aktuelle Version ist jeweils unter www.dutchmann.ch ersichtlich. Im Übrigen gelten die allgemeinen Frachtführer Haftungsbestimmungen.
Frachtführer-Haftungsbedingungen für Transporte innerhalb der Schweiz
3.4.21 Pflichten des Auftraggebers bzw. des Absenders
Der Auftraggeber bzw. Absender ist verpflichtet, die in den Punkten 2 und 3 der AGB geforderten Angaben respektive Verpackungsanforderungen zu erfüllen. Die aus Unterlassung oder Ungenauigkeit solcher Angaben entstehenden Nachteile und Schäden gehen zu Lasten des Auftraggebers bzw. Versenders.
3.4.22 Haftung des Frachtführers
Der Frachtführer haftet für gänzlichen oder teilweisen Verlust und für die Beschädigung des Gutes, sofern der Verlust oder die Beschädigung zwischen dem Zeitpunkt der Übernahme und demjenigen der Ablieferung eingetreten ist. Der Frachtführer haftet auch für seine eingesetzten Hilfspersonen. Hat der Frachtführer aufgrund der vorliegenden Bedingungen für Beschädigung und / oder gänzlichen oder teilweisen Verlust des Gutes Schadenersatz zu leisten, so wird die Entschädigung nach dem Wert des Gutes am Ort und zur Zeit der Übernahme zur Beförderung berechnet. Die Haftung beträgt maximal SFr. 3'000.00 der beschädigten oder in Verlust geratenen Ware; maximal SFr. 30'000.00 gesamthaft pro Fahrzeug. Jede Haftung für weitere Ansprüche und Schäden, insbesondere Ansprüche auf Ersatz von mittelbaren, indirekten Folgeschäden, entgangenem Gewinn oder Betriebsausfall ist ausdrücklich ausgeschlossen.
3.4.23 Überschreitung der Lieferfrist
Schäden aus Verspätung in der Ablieferung sind vom Frachtführer nur zu vergüten, wenn die Haftung dafür schriftlich vereinbart wurde. Der Frachtführer haftet, soweit ein Verspätungsschaden nachgewiesen ist, nur bis zur Höhe des für den entsprechenden Transport vereinbarten Frachtpreises.
3.4.24 Einschränkungen der Haftung des Frachtführers
Der Frachtführer ist von seiner Haftung befreit, wenn der Verlust, die Beschädigung des Gutes oder die Überschreitung der Lieferfrist durch ein Verschulden des Verfügungsberechtigten, durch eine nicht vom Frachtführer verschuldete Weisung des Verfügungsberechtigten, durch besondere Mängel des Gutes bzw. der Verpackung oder durch Umstände verursacht worden ist, die der Frachtführer nicht vermeiden und deren Folgen er nicht abwenden konnte, wie:
- Höhere Gewalt (Lawinen, Naturkatastrophen etc.)
- Bruch der Ware in sich selbst
- Rost, innerer Verderb, Austrocknen, Auslaufen,
- Normaler Schwund, Einwirkung von Ungeziefer oder Nagetieren
- Böswillige Beschädigung durch Dritte
Der Frachtführer übernimmt keine Haftung für den Transport folgender Güter:
- Wertpapiere
- Edelmetalle
- Geldstücke und Banknoten
- Uhren, Bijouterie Waren, Schmuckwaren, echte Perlen, Edelsteine und andere Juwelen
- Kunstgegenstände und Gegenstände mit Liebhaberwert
- Lebende Tiere
- Güter in ungenügender Verpackung oder unzugänglicher Bezeichnung oder Nummerierung der Frachtstücke
3.4.25 Schäden aus reinen Umschlagstätigkeiten
Erfüllt der Frachtführer in der Funktion als Lagerhalter reine Umschlagstätigkeiten, haftet er nur dann für Verspätungen, Falschablad und – Auflad, Leerfracht, Standgelder aller Art, Verlust einer Buchung, Umpackung, etc., wenn Haftung dafür schriftlich vereinbart wurde. Ist die Haftung für Schäden aus reiner Umschlagstätigkeit schriftlich vereinbart worden, haftet der Frachtführer höchstens bis zu Höhe des entstandenen Schadens maximal bis SFr. 2'500.00 pro Ereignis (= einheitliche Schadenursache, auch bei mehreren Sendungen pro Auftrag). Bei Verlust oder Beschädigung des Transportgutes richtet sich die Schadenersatzpflicht nach den übrigen Bestimmungen FFHB.
3.4.26 Annahme der Güter durch den Empfänger – Prüfungspflicht/Rügepflicht – Reklamationen
Durch vorbehaltslose Annahme des Gutes durch den Empfänger oder dessen Vertreter oder amtliche Stellen erlöschen alle Ansprüche gegen den Frachtführer. Ist der Empfänger nicht anwesend und ist kein Vermerk auf eine Avisierung auf dem Lieferschein angebracht, so gilt die Deponierung vor der Haus- oder Eingangstüre als Annahme durch den Empfänger. Für sämtliche dadurch entstehenden Nachteile für den Empfänger (Auftauen, Raub, Verlust, Beschädigung, Verderb, etc.) haftet dieser alleine. Vorbehalte sind schriftlich und unter genauer Angaben der Art und des Umfanges des Schadens geltend zu machen, und zwar bei äusserlich erkennbaren Schäden zugleich mit der Annahme der Güter und bei äusserlich nicht erkennbaren Schäden sofort nach deren Entdeckung, spätestens jedoch binnen 8 (acht) Tagen seit der Ablieferung; den Tag der Ablieferung mitgerechnet. Allgemeine sowie verspätete Vorbehalte werden nicht anerkannt. Bei der Geltendmachung von Vorbehalten erst nach der Annahme der Güter hat der Empfänger zudem nachzuweisen, dass der Mangel in der Zeit zwischen der Übernahme der Güter zum Transport und der Ablieferung entstanden ist. Die Weigerung der Zahlung der Frachtkosten gilt nicht als Vorbehalt und ist ohne Wirkung auf das Erlöschen der Ersatzansprüche.
3.4.27 Verjährung
Die Verjährung aller Haftungsansprüche und Ersatzklagen richtet sich nach Art. 452 und 454 des Schweizerischen Obligationenrechts.
3.4.28 Verrechnung
Eine Verrechnung allfälliger Schadensersatzansprüche mit dem Frachtentgelt ist nicht zulässig.
3.4.29 Zwischenfrachtführer
Der Frachtführer ist berechtigt, den Frachtauftrag ganz oder teilweise durch einen Zwischenfrachtführer ausführen zu lassen. Er kann auch den Schienenweg wählen und haftet in diesen Fällen gegenüber dem Auftraggeber in gleicher Weise, wie wenn er den Auftrag selbst ausgeführt hätte. Profitieren Sie von unseren kurzen Reaktionszeiten! Wir würden uns freuen Sie mit unseren Produkten beliefen zu dürfen. Die Höhe der Liefergebühr ist abhängig von Bestellmenge, Bestellgewicht und Ort. Verlangen Sie eine Offerte von uns.
3.4.30 Lieferschein und Rechnung
Lieferscheine und Rechnungen werden wenn immer möglich elektronisch versandt.
3.4.31 Hinterlegung von Lieferungen
Aus Qualitäts- und Sicherheitsgründen ist “Dutchmann Zihlmann” bestrebt, die Warenlieferung persönlich an den Kunden zu übergeben. Wir übernehmen jedoch keine Haftung bei Abwesenheit des Empfängers.
Mit der Übergabe der Ware gehen Nutzen und Gefahr, insbesondere das Risiko von Diebstahl, Beschädigungen durch Dritte und Umwelteinflüsse auf den Kunden über. Lieferungen durch die Schweizerische Post an Adressen ohne Hauszustellung werden am Ort deponiert gemäss AGB der Post.
3.4.32 Stornierung der Lieferung durch “Dutchmann Zihlmann”
Ist die erfolgreiche Zustellung aus Gründen, welche nicht von “Dutchmann Zihlmann” zu verantworten sind, wie z.B. falsche Lieferadresse, schlechte Wetter- oder Verkehrsverhältnisse etc., nicht oder nur unter erschwerten Umständen möglich, so ist “Dutchmann Zihlmann” berechtigt, die Bestellung zu stornieren. Jeglicher Anspruch des Kunden auf Schaden- oder Realersatz ist nicht gedeckt, ausser es besteht eine spezielle Zusatzversicherung, seitens Kunden.
4. PREISE und BEZAHLUNG
Sortiment und Preise entsprechen grundsätzlich dem Angebot des stationären “Dutchmann Zihlmann” Web-Shops. Insbesondere bei Aktionen und Spezialsortimenten sind jedoch Abweichungen möglich.
4.1. Preiskonditionen
Alle Preise verstehen sich in Schweizer Franken, exklusiv anwendbarer Mehrwertsteuer. Maßgebend sind die Preise, wie sie auf der Internet-Seite unter www.Dutchmann Zihlmann.ch zum Zeitpunkt der Bestellung angezeigt werden resp. Auf der Bestell- und Auftragsbestätigung. Bei Waren, die nach Gewicht verrechnet werden gilt der pro Maßeinheit angegebene Grundpreis.
4.2. Zahlungsarten / Bonitätsprüfung
Für die Bezahlung stehen verschiedene Zahlungsarten zur Verfügung, wobei “Dutchmann Zihlmann” in jedem Fall berechtigt ist, nach freiem Ermessen darüber zu entscheiden, welches Zahlungsmittel sie im jeweiligen konkreten Einzelfall akzeptiert. Ist eine Kundin / ein Kunde zum Zeitpunkt der Bestellung mit der Begleichung von früheren Rechnungsbeträgen im Verzug, steht die Zahlungsart " Rechnung" nicht zur Verfügung.
Rechnungen werden jeweils nach der Auslieferung nach Möglichkeit elektronisch, sonst per Post an die vom Kunden angegebene Stammadresse gesandt oder direkt der Warenlieferung beigelegt. Rechnungen sind innerhalb von 20 Tagen ohne Abzüge und andere Rabatte/Skontos zu bezahlen. Unberechtigte Abzüge werden nachbelastet. Bei nicht termingerechter Bezahlung wird ein Unkostenbeitrag von CHF 20.- zuzüglich eines Verzugszinses von 10 % per Anni erhoben. “Dutchmann Zihlmann” ist bei Zahlungsverzug des Kunden berechtigt, Dritte mit dem Inkasso von Zahlungsausständen zu beauftragen sowie die Forderungen an Dritte im In- und Ausland abzutreten. Dies ist für den Kunden mit Kosten verbunden. Welche Zahlungsarten ausgewählt werden können, wird jeweils bei der Bestellung im Verlauf des Bestellabschlusses zur Auswahl angezeigt.
5. PRODUKTEDEKLARATION
5.1. Produkteinformation
Die Produktinformationen wie Zutaten, Nährwertinformationen, Herkunftsangaben und Allergiker-Hinweis finden Sie auf der Verpackung des entsprechenden Lieferanten oder auf seiner Homepage.
6. GEWÄHRLEISTUNG der DATENKOMMUNIKATION
Die Datenkommunikation über das Internet kann nach dem derzeitigen Stand der Technik nicht fehlerfrei und/oder jederzeit verfügbar gewährleistet werden. “Dutchmann Zihlmann” haftet daher weder für die ständige und ununterbrochene Verfügbarkeit des Online-Shops noch für technische und elektronische Fehler während einer Verkaufstransaktion, insbesondere nicht für die verzögerte Bearbeitung oder Annahme von Bestellungen.
7. RABATTE, VERGÜNSTIGUNGEN & GUTSCHEINE
7.1. Aktionen
Die bei “Dutchmann Zihlmann” angebotenen Aktionen entsprechen nur begrenzt denen des stationären “Dutchmann Zihlmann”-Ladens. Bei Aktionen kann die bestellbare Menge pro Einkauf limitiert sein.
7.2. Gutscheine
Bei “Dutchmann Zihlmann” können nur Gutscheine akzeptiert werden, auf welchen “Dutchmann Zihlmann” ausdrücklich als Einlösungsort erwähnt ist. Pro Bestellung kann nur ein Gutschein eingelöst werden, eine Kumulation ist nicht möglich.
8. BEANSTANDUNGEN
Haben Sie Fragen, Problemen oder Beanstandungen hinsichtlich der Dienstleistungen von “Dutchmann Zihlmann”.
“Dutchmann Zihlmann”
Güterstrasse 10
2502 Biel-Bienne BE
Tel: 032 322 07 20
Email: zihlmann@dutchmann.ch
Web: www.dutchmann.ch
Mängel müssen unmittelbar beim Empfang der Ware beanstandet werden. Andernfalls gilt die Ware als einwandfrei durch den Kunden akzeptiert. Verdeckte Mängel müssen unmittelbar nach ihrem Entdecken beim “Dutchmann Zihlmann” beanstandet werden.
9. ALLGEMEINE BEDINGUNGEN
9.1. Datenschutz
Die gesammelten Daten werden vertraulich und nach Treu und Glauben behandelt.
Anlässlich der ersten Kontaktaufnahme werden Ihre Daten in der Form von persönlichen Informationen wie Name, Vorname, Adresse, Alter, Email, Supercard-Nummer zur Geschäftsabwicklung sowie zu Marketingzwecken gesammelt. Neben den explizit eingegebenen Daten werden beim Zugriff auf die Webseite diverse Informationen automatisch aus den Log-Files (eine Art „Arbeitsrapport“ des Computers) gesammelt. “Dutchmann Zihlmann” unterscheidet dabei zwischen Stammdaten (z.B. IP-Adresse, Datum und Uhrzeit des Zugriffes, etc.) und Bewegungsdaten (z.B. Name der aufgerufenen Datei, Klickpfad, etc.) Zu statistischen Zwecken werden solche Daten anonym ausgewertet, beispielsweise um festzustellen, wie viele Zugriffe auf das Portal an einem Tag stattfinden. Desweitern können sämtliche von Ihnen übermittelten Daten (z.B. Name, Suchfelder, Buchungsabfragen, Formulardaten, etc.) gespeichert werden, auch wenn sie nicht Teil einer abgeschlossenen Transaktion (z.B. Buchung/Bestellung) sind. Solche Daten müssen nicht zwingend gelöscht werden. Die Details Ihrer Bestellungen/Einkäufe können ausgewertet werden. “Dutchmann Zihlmann” ist nicht am Einkaufsverhalten einzelner Personen interessiert. Mit zweckgebundenen Auswertungen bildet “Dutchmann Zihlmann” Zielgruppen, welche ermöglichen, die Kunden über Angebote und weitere Dienstleistungen individuell zu informieren. “Dutchmann Zihlmann” benutzt Google Analytics, einen Webanalysedienst der Google Inc. Google Analytics verwendet sogenannte 'Cookies', um die Nutzung der Website auszuwerten und Reports über die Websiteaktivitäten zusammenzustellen. Es wird modernste Sicherheitstechnologie eingesetzt, um Ihre Daten gegen unbefugtes Bearbeiten zu schützen. Für die Sicherheit der im Internet übermittelten Daten kann grundsätzlich keine Haftung übernommen werden. Die Übermittlung der Daten erfolgt unverschlüsselt. Wir bieten jedoch für sensible Daten automatisch eine Verschlüsselung an.
9.2. Salvatorische Klausel
Sollten sich Teile dieser AGB aus irgendeinem Grund als nicht durchsetzbar oder ungültig erweisen, wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
9.3. Anwendbares Recht & Gerichtsstand
Es ist ausschließlich Schweizerisches Recht anwendbar. Der Gerichtsstand für natürliche Personen ist Biel- Bienne oder am Wohnsitz des Kunden. Für juristische Personen gelten ausschließlich Biel-Bienne als Gerichtstand.
Lieferbedingungen
bis 99kg: sFr. 75.00 / Ablad. Beachten Sie die AGB.
Bitte überweisen Sie uns den Betrag auf folgendes Konto:
Migros Bank AG, 8001 Zürich, IBAN: CH76 0840 1000 0582 6927 4, Clearing-No. 8401
Informationen zur Online-Streitbeilegung: Die Europäische Kommission stellt unter folgendem Link eine Plattform zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten bereit: http://ec.europa.eu/consumers/odr/
Unsere E-Mail-Adresse:
zihlmann@dutchmann.ch